Klein Rechtsanwälte
Allgemeines zur Vertretung durch uns
Wir sind an allen Amts-, Land-, Oberlandes- und Bundesgerichten in Deutschland, außer dem Bundesgerichtshof in Zivilsachen vertretungsberechtigt.
Wir sind darüber hinaus bemüht, sämtliche Termine auch bundesweit vor Ort durch unsere Anwälte wahrzunehmen. Terminsvertretungen durch Anwälte am Ort des Gerichtsstandes vermeiden wir nach Möglichkeit.
Neben den von uns bezeichneten Rechtsgebieten, bearbeiten wir selbstverständlcih beinahe alle übrigen Rechtsgebiete.
Sollte einmal ein Rechtsproblem nicht von uns bearbeitet werden können, so können wir Ihnen unter Umständen einen hierfür besonders geeigneten Kollegen oder eine Kollegin empfehlen.
Wir sind stets bemüht, die uns anvertrauten Mandate zügig im Interesse unserer Mandanten zu bearbeiten, doch beachten Sie bitte, dass sich die Bearbeitungszeit immer auch nach der Schnelligkeit der Gegenseite und der Gerichte richtet.
Darüber hinaus besteht eine Mitwirkungspflicht von Seiten der Mandanten, das heißt, dass ein Mandat immer nur so schnell bearbeitet werden kann, wie die Mandanten die benötigten Informationen und Schriftstücke zur Verfügung stellen.
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