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Klein Rechtsanwälte
Grundsätze unserer anwaltlichen Tätigkeit
Für die Tätigkeit als Rechtsanwalt gibt es eine Vielzahl an berufsrechtlichen Regelungen, welche es den Berufsträgern im Sinne einer geschützten Rechtspflege vorschreiben, wie die Berufsausübung im Einzelnene zu erfolgen hat.
An diese Grundsätze müssen wir uns ebenfalls halten. Jedoch haben wir für unsere Arbeit einige eigene grundsätzliche Regeln aufgestellt, die Ihnen ein Bild von unserem Verständnis des Rechtsanwaltsberufs als dienstleistungsorientierten Beraterberuf vermitteln und welche am Ende Ihnen als Mandanten zugute kommen sollen. Letztlich handelt es sich um den Ausfluss dessen, was wir selbst von einem Rechtsanwalt erwarten würde.
| 1. "Vorortberatung für den Mittelstand" |
Wir vereinbaren Termine gerne in Ihrem Unternehmen. Hier sind alle eventuell benötigten Unterlagen vorhanden und Nachfragen bei Ihren Mitarbeitern bezüglich einzelner Vorgänge können unkompliziert von statten gehen.
Wir sind also immer dort vor Ort, wo Sie sind. Hierdurch ersparen Sie sich langwierige Fahrten und lange Arbeitsunterbrechungen. Einer unserer Kollegen besucht Sie in Ihrem Büro und nimmt die Angelegenheit auf.
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| 2. "Hier geht der Anwalt selbst ans Telefon" |
Wir sehen keinen Zeitgewinn darin, für Rückfragen, die ein Berufsträger unserer Kanzlei selbst schnell beantworten kann, langwierige Rückrufe zu organisieren. Für den Fall, dass einer der Berufsträger in der Kanzlei ist, dann erreichen Sie ihn auch. Wenn wir in einer Besprechnung sind, dann erreichen Sie uns entweder kurzfristig nicht, was jedoch äußerst selten der Fall sein dürfte, oder es geht eine unserer Assistenten/innen ans Telefon und leitet ihr Anliegen an den oder die richtige weiter.
In sehr seltenene Fällen sind wir telefonisch nicht zu erreichen. Versuchen Sie es entweder später noch einmal, oder wir rufen Sie bei eingeschalteter Anruferkennung schnellstmöglich zurück.
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| 3. "Kurzfristige Terminierung" |
Sie haben sich jetzt im Moment entschieden einen Rechtsanwalt aufzusuchen und nicht in zwei Wochen, daher finden wir für Sie fast immer kurzfristig die Möglichkeit einen Termin zu vereinbaren. Meist noch am selben Tag, falls die Angelegenheit sehr dringend sein sollte.
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| 4. "Termine für Sie in Ihrer Freizeit" |
Aus Sicht eines Berufstätigen ist nichts ärgerlicher, als sich Urlaub nehmen, oder Überstunden abfeiern zu müssen, um einen Anwaltstermin wahrzunehmen. Wir nehmen uns deshalb dann für Sie Zeit, wenn Sie Zeit haben. Vereinbaren Sie Termine in begründeten Fällen an Samstagen oder bis 21:00 Uhr.
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| 5. "Anrufmöglichkeit auch in der Mittagszeit" |
Ärgernis Nr. 1 ist es für uns, dass wir in der Regel zwischen 12:00 Uhr und 14:00 unsere Arbeit nach Außen einstellen müssen, da wir niemanden mehr erreichen.
"Zu Tisch" gibt es bei uns nicht. Ihr Anruf wird entgegengenommen und gegebenenfalls ruft einer unserer Berufträger Sie zurück, falls er oder sie wirklich gerade etwas ißt.
Bei uns rufen Sie zwischen 9:00 und 17:00 Uhr niemals außerhalb der Bürozeiten an.
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| 6. "Kein Mandat ist uns zu klein" |
Unserer Auffassung nach hat jeder Bürger mit einem rechtlichen Problem auch einen Anspruch auf Rechtsberatung. Daher lehnen wir kein Mandat wegen eines zu geringen Streitwertes oder wegen des Erfordernisses von Beratungs- oder Prozesskostenhilfe ab.
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| 7. "Ihr Erfolg ist unser Ziel" |
In erster Linie geht es uns darum, Sie optimal zu beraten und das beste für Sie heraus zu holen. Daher raten wir auch einmal von unsinnigen und kostenproduzierenden Maßnahmen ab, da zur guten Mandatsbearbeitung auch die Minimierung der Kosten gehört.
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