Rechtsanwaltskammer



Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main Körperschaft des öffentlichen Rechts

Die Anwälte und Anwältinnen der Kanzlei Klein Rechtsanwälte sind Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main.

So wie alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Deutschland Mitglieder einer Rechtsanwaltskammer sind. Rechtsanwaltskammern sind Personenkörperschaften des öffentlichen Rechts. Die Rechtsanwaltskammer ist ihr Selbstverwaltungsorgan und übt die Berufsaufsicht über ihre Mitglieder aus, die ihre Berufsrechte und -pflichten als unabhängige Organe der Rechtspflege wahrnehmen. Damit bilden die im Bezirk eines Oberlandesgerichts zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte kraft Gesetzes eine Rechtsanwaltskammer.

Die Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main sind in sechs Landgerichtsbezirken, Darmstadt, Frankfurt, Gießen, Hanau, Limburg und Wiesbaden tätig. Mitglieder der Rechtsanwaltskammern sind auch Rechtsbeistände, ausländische Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte mit besonderer Zulassung unter der Berufsbezeichnung ihres Herkunftslandes sowie künftig auch von Berufsträgern geführte juristische Personen.

Die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main ist die an Mitgliedern zweitstärkste Kammer in der Bundesrepublik. Den beruflichen Zusammenschluß regelt die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA).

Die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer ergeben sich überwiegend aus § 73 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). Danach obliegen der Kammer insbesondere folgende Aufgaben:

Sie berät und belehrt ihre Mitglieder in Fragen der Berufspflichten und vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Kammermitgliedern untereinander oder mit Dritten. In den gesetzlich vorgesehen Fällen erstattet sie Gutachten.

Sie fördert die Interessen ihrer Mitglieder, insbesondere in berufsrechtlicher Hinsicht und gibt Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen des Landes und des Bundes ab.

Darüberhinaus wirkt sie mit bei der Ausbildung der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare ebenso wie der Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten.


Die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main hat ihren Sitz in der
Bockenheimer Anlage 36
60322 Frankfurt am Main



Mitglieder der Bundesrechtsanwaltskammer Körperschaft des öffentlichen Rechts

Durch unsere Mitgliedschaft in der Rechtsanwaltskammer Frankfurt wird unsere Mitgliedschaft in der Bundesrechtsanwaltskammer, der sämtliche Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in der Bundesrepublik Deutschland angehören, abgeleitet.

Für uns eine der wichtigsten Einrichtungen der Bundesrechtsanwaltskammer ist das deutsche Anwaltsinstitut mit seinen zahlreichen Fortbildungsmöglichkeiten. Denn es gilt stets das Gute weiter zu verbessern.

Ziele und Aufgaben der Bundesrechtsanwaltskammer sind:

  • Die Sicherung der anwaltlichen Freiheit vor staatlicher Einflussnahme und Wahrung der Stellung der Anwaltschaft als unabhängiges Organ der Rechtspflege im demokratischen Rechtsstaat
  • Gewährleistung der Rechtsstaatlichkeit bei neuen Gesetzesvorhaben
  • Information und Aufklärung über anwaltliche Leistungen

Die Bundesrechtsanwaltskammer steht den deutschen Rechtsanwälten mit folgenden Tätigkeitsfelder und Dienstleistungen zur Seite:

  • Die BRAKwirkt in laufenden Gesetzgebungsverfahren durch Stellungnahmen, Teilnahme an Anhörungen und Verhandlungen mit den Bundesministerien, insbesondere dem Bundesjustizministerium mit.
  • In allen Fragen der Berufspolitik vertritt die BRAK die Interessen des rechtsberatenden Berufs gegenüber den bundesstaatlichen Organen wie Bundestag, Bundesrat, Bundesministerien und Bundesgerichten
  • Durch Weiterentwicklung der Berufsordnung der Anwaltschaft durch die Satzungsversammlung der BRAK wird gesellschaftlichem Wandel Rechnung getragen und die Anpassung des anwaltlichen Dienstleistungsangebotes an veränderte Rahmenbedingungen ermöglicht.
  • Die Internationale und Europäische Arbeit der BRAK umfasst die Vertretung des Berufsstand der Anwälte und Anwältinnen bei der Europäischen Union und die Mitwirkung im Rat der Anwaltschaften der Europäischen Gemeinschaften.
  • Herausgabe der „BRAK-Mitteilungen“, die auflagenstärkste juristische Zeitschrift in der Bundesrepublik. Durch sie wird die Anwaltschaft sechsmal im Jahr über die neuesten Entwicklungen im Berufsrecht und der Berufspolitik informiert.
  • Das Deutsche Anwaltsinstitut e.V. (DAI) in Bochum, eine Einrichtung von Bundesrechtsanwaltskammer, Bundesnotarkammer, Rechtsanwalts- und Notarkammern bietet über seinen Fachinstitute mit ihren qualifizierten Referenten Aus- und Fortbildungsveranstaltungen an.
  • Koordinierung der Selbstverwaltungsaufgaben der regionalen Rechtsanwaltskammern.

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat ihren Sitz in der
Littenstraße 9
10179 Berlin