Arbeitsrecht
Allgemeines
Das Arbeitsrecht ist sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer sehr umfangreich und zum Teil unübersichtlich und komplex. Daher ist es ratsam, sich in solchen Angelegenheiten fachkundige Unterstützung zu holen. Keiner trifft schwerwiegende Entscheidungen aus dem Bauch heraus. Deshalb empfehlen wir Ihnen, sich schon im Vorfeld wichtiger Entscheidungen beraten zu lassen, um die Risiken von Fehlern zu minimieren.
Zum Bereich des Arbeitsrechtes gehört sowohl die Ausarbeitung oder Prüfung von Arbeitsverträgen, als auch die Vertretung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten wie z.B. Abgeltung von Urlaubsansprüchen, Kündigungsschutzklagen, Mutterschutz, Aufhebungs- und Änderungsklagen sowie Zeugnisangelegenheiten.
Haben Sie Fragen zum Thema Arbeitsrecht? Wir beraten Sie gerne.
Arbeitgeberberatung
Wir beraten Arbeitgeber aus dem Bereich der medizinischen Dienstleistung, dem Handwerk und dem Mittelstand ohne eigenes Personalmanagement bei allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen zielstrebig und erfolgsorientiert.
Beratung bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen
Vertrag kommt von Vertragen. Daher ist es immanent wichtig, duch die interessenausgleichende Gestaltung und Formulierung von Arbeitsverträgen den Zündstoff für mögliche arbeitsrechtliche Streitigkeiten herauszunehmen. Bereits hier können die Weichen für ein gedeihliches und für beide Seiten lukratives Miteinander gestellt werden. Lassen Sie es also nicht zum Streit kommen und sorgen Sie vor.
Beratung im Vorfeld einer Kündigung
Die Fragen, ob tatsächlich ein belastbarer Kündigungsgrund vorliegt, welche vorbereitenden Schritte zu unternehmen sind, um eine Kündigung rechtssicher auszusprechen und schließlich auch vor dem Arbeitsgericht Recht zu bekommen, sind vielfach unterschätzt und häufig nur im Rahmen einer ausführlichen juristischen Prüfung zu beantworten. Die vorbereitende Beratung kostet in der Regel nicht viel Geld, hilft aber im Zweifel große Beträge einzusparen.
Ausspruch von Kündigungen
Entgegen der landläufigen Ansicht ist im Arbeitsrecht vieles möglich. Es handelt sich letztlich um eine Kosten - Nutzen - Abwägung seitens des Arbeitgebers. Um die Kosten niedrig und den Nutzen möglichst hoch zu gestalten, ist eine frühzeitige anwaltliche Beratung unumgänglich, denn die Fehler, die bei der Vorbereitung einer Kündigung gemacht werden können sind vielfältig. Der Ausspruch einer rechtssicheren und unangreifbaren Kündigung ist auch für den geübten Rechtsprofi eine Herausforderung. Also verlassen Sie sich nicht auf vermeintliche Rechtskenntnisse eines Mitarbeiters, sondern sorgen Sie durch kompetente Beratung für eine allen formalen und inhaltlichen Anforderungen gerecht werdende Kündigungserklärung.
Outplacementberatung
Als Alternative zur Kündigung und Zahlung einer Abfindung ist es gerade im Bereich der hochqualifizierten Fach- und Führungskräfte, oder bei einer größeren Anzahl an betroffenen Mitarbeitern lohnenswert sich über Outplacement zu informieren.
Outplacement ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die die Folgen der Trennung für beide Seiten abzufedern hilft. Zeigen Sie sich als Arbeitgeber auch in Zeiten der wirtschaftlichen Krise verantwortungsbewußt und kümmern Sie sich um Ihre Mitarbeiter, indem Sie diese bei der Jobsuche aktiv unterstützen.
Auch wir bedienen uns hier weiterer professioneller Unterstützung und bieten Ihnen die Kontaktaufnahme zu einer langjährig erfolgreichen Frankfurter Vermittlungsagentur über uns an. Hand in Hand mit dieser optimieren wir die Chancen Ihrer Mitarbeiter für die weitere Karriere und für Ihr Unternehmen erhöhen wir die Chance einer konfliktfreien Trennung.
Beratung bei allen weiteren arbeitsrechtlichen Fragestellungen
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch in allen anderen Fragen aus den Bereichen des Arbietsrechts unterstützend zur Seite. In Fragen des Kollektivarbeitsrechts kooperieren wir mit einer Wiesbadener Arbeitsrechtskanzlei.
Arbeitnehmerberatung
Wir beraten nicht nur Arbeitgeber, sondern auch Arbeitnehmer bei allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen zielstrebig und erfolgsorientiert.
Im Arbeitsrecht besteht häufig Grund zur Eile.
Beratung bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen
Vertrag kommt von Vertragen. Daher ist es immanent wichtig, duch die interessenausgleichende Gestaltung und Formulierung von Arbeitsverträgen den Zündstoff für mögliche arbeitsrechtliche Streitigkeiten herauszunehmen. Bereits hier können die Weichen für ein gedeihliches und für beide Seiten lukratives Miteinander gestellt werden. Lassen Sie es also nicht zum Streit kommen und sorgen Sie vor.
Beratung im Vorfeld einer Kündigung
Warten Sie nicht bis zur Aussprache einer Kündigung sofern Sie bereits eine Abmahnung erhalten haben, welche Sie nicht akzeptieren wollen. Auch sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen, wenn Ihr Arbeitgeber umfangreiche Kündigungen ankündigt, oder Ihnen ein Aufhebungsvertrag angeboten wird.
Vertretung im Kündigungsschutzprozess
Im Falle einer Kündigung ist es nicht ratsam sich aus Kostengründen nicht oder nicht anwaltlich vertreten zu lassen. Wichtig ist vor allem, dass im arbeitsrecht sehr kurze Fristen gelten. Kündigungsschutzklagen, mit denen die Unwirksamkeit einer Kündigung geltend gemacht werden soll, sind grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung zu erheben. Auch Kündigungsschutzklagen gegen außerordentliche Kündigungen, mit denen das Fehlen eines wichtigen Grundes geltend gemacht werden soll und Änderungsschutzklagen im Rahmen des Kündigungsschutzgesetzes sind binnen selber Frist zu erheben.
Bei einer Kündigung muss innerhalb von drei Wochen reagiert werden. Warten Sie also nicht bis zum letzten Tag mit der Beauftragung eines Rechtsanwalts. Auch wir müssen uns in den Fall einarbeiten und benötigen eine gewisse Vorlaufzeit um fundiert gegen eine kündigung vorgehen zu können.
Entfristungsklagen (also die Geltendmachung, dass die Befristung des Arbeitsvertrages unwirksam ist) sind innerhalb drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Vertrags zu erheben. Auch bestimmen Arbeits- und oder Tarifverträge häufig kurze Ausschlussfristen von drei Monaten nach deren Ablauf keine Entgeltansprüche mehr aus dem Arbeitsverhältnis geltend gemacht werden können. Nach Ablauf der Fristen im Arbeitsrecht ist auch nur in ganz besonders gelagerten Fällen eine Rettung möglich. Insoweit sollte eine fundierte rechtliche Beratung diesbezüglich unmittelbar nach Erhalt der Kündigung, oder nach Anfall des Vergütungsanspruchs stattfinden.
Beratung bei allen weiteren arbeitsrechtlichen Fragestellungen
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch in allen anderen Fragen aus den Bereichen des Arbietsrechts unterstützend zur Seite.
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