Forderungsinkasso
Anwaltliches Anspruchsschreiben
Die außergerichtliche Tätigkeit beginnt mit der Erfassung sämtlicher Ansprüche und der Geltendmachung gegenüber dem Schuldner durch ein anwaltliches Forderungsschreiben. Die Häufigkeit ist allerdings durch die Gefahr der Unglaubwürdigkeit begrenzt, da Sie irgendwann auch "Nägel mit Köpfen machen", sprich in das gerichtliche Verfahren eintreten müssen.
Betreiben des Mahnverfahrens
Die schnellste und kostengünstigste Möglichkeit sein Recht durch ein Gericht titulieren und somit vor der Verjährung schützen und vollstreckbar machen zu lassen, ist das gerichtliche Mahnverfahren.
Diese Möglichkeit empfiehlt sich jedoch nicht in jedem Falle und bedeutet bei unsachgemäßer Betreibung, dass Sie unnötig Zeit verlieren und zusätzliches Geld vorschießen müssen. Wir werden Sie individuell, abhängig vom Schuldner darüber beraten, ob sich ein Mahnverfahren in Ihrem Falle rentiert, oder nicht.
Nach Erhalt eines Mahnbescheides kann ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden, der Ihnen, nachdem er erlassen ist, die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners erlaubt.
Das Betreiben der Zwangsvollstreckung
Die Vollstreckung ist das letzte Glied im Forderungseinzug. Nachdem die Forderung tituliert (vollstreckungsreif) ist, gilt es durch wiederkehrende Vollstreckungshandlungen die Forderung beizutreiben.
Hier versuchen sich einige Schuldner mit Tricks immer noch zu entziehen. Die richtige Strategie und Beharrlichkeit führen jedoch letztlich dazu, dass in den meisten Fällen die Forderung zeitnah realisiert werden kann.
In den vergangenen Jahren haben wir in diesem Bereich Strategien entwickelt auch vermeintlich Zahlungsunfähige Schuldner so weit zu bringen, dass diese ihre Verbindlichkeiten zumindest in Raten abzahlen.
Wir können jedoch keine Garantien abgeben, dass ein Schuldner nicht doch den Weg in die Verbraucherinsolvenz oder Regelinsolvenz geht.
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