Privates Baurecht

Wir sind Ihr starker Partner im Baurecht

Wir beraten und vertreten sowohl Bauherren als auch Architekten und Bauunternehmer in allen Fragen des privaten Baurechts.

Das Private Bau- und Architektenrecht regelt die Beziehungen der am Bau Beteiligten untereinander, d. h. der Bauherren (öffentliche Bauherren, Immobiliengesellschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften, Bauträger, private Bauherren, Generalunternehmer und Generalübernehmer) und deren Auftragnehmern (Architekten, Ingenieure und Bauunternehmer).


Private Bauherren

Wir überprüfen für Sie vorformulierte Bauträgerverträge bzw. Bauverträge über die Errichtung von Ein- oder Mehrfamilienhäusern, Architektenverträge sowie Werkverträge über die Ausführung von Arbeiten an Gebäuden.

Wird Ihr Bauvorhaben vom Traum zum Albtraum, verhelfen wir Ihnen zu einer zügigen Fertigstellung bzw. zur Abnahme der Arbeiten und setzen Ihre berechtigten Gewährleistungsansprüche durch.

  • Beratung und Teilnahme bei der werkvertraglichen Abnahme sowie Geltendmachung und Durchsetzung von Mängelansprüchen
  • Geltendmachung und Durchsetzung von Verzugsschäden und Vertragsstrafansprüchen
  • Beratung bei der Schlussrechnungsprüfung
  • Verfahrensführung und -begleitung im Rahmen selbstständiger Beweisverfahren
  • Wir übernehmen sowohl die Verfahrensführung und -begleitung im Rahmen selbstständiger Beweisverfahren als auch eine außergerichtliche Streitschlichtung, oder die außergerichtliche Anspruchsdurchsetzung und Forderungsabwehr, insbesondere die Prozessführung und Vollstreckung.


Bauunternehmer

Bauunternehmern, verhelfen wir zu ihrer Vergütung, wenn diese zu Unrecht verweigert wird.

  • Vorbereitung bzw. Abwehr von Vertragskündigungen einschließlich der prüfbaren Abrechnung gekündigter Verträge
  • Beratung und Teilnahme bei der werkvertraglichen Abnahme und Abwehr von Mängelansprüchen
  • Abwehr von Verzugsschäden und Vertragsstrafansprüchen
  • Beratung bei der Schlussrechnungserstellung
  • Wir übernehmen sowohl die Verfahrensführung und -begleitung im Rahmen selbstständiger Beweisverfahren als auch eine außergerichtliche Streitschlichtung, oder die außergerichtliche Anspruchsdurchsetzung und Forderungsabwehr, insbesondere die Prozessführung und Vollstreckung.