Verkehrsrecht
Das verkehrsrechtliche Mandat
Das Verkehrrecht umfaßt grob gefaßt alles was auch nur im Entferntesten mit einem Auto zu tun hat. Vom Kaufvertrag über neue und gebrauchte Kfz, über Schadensersatzrecht für Verletzte bei einem Verkehrsunfall, die Unfallregulierung, die Kfz-Versicherungen Kasko und Haftpflicht usw..
Vermutlich sind Sie gerade auf der Suche nach Informationen, da Sie entweder bereits einen Verkehrsunfall hatten, oder Ihnen eine Ordnungswidrigkeit zur Last gelegt wird. Entweder Sie haben den Verstoß begangen und akzeptieren das Bußgeld, oder Sie haben den Verstoß nicht begangen und setzen sich zur Wehr. In diesem Fall sollten Sie einen Verkehrsanwalt aufsuchen und sich von diesem eingehend beraten lassen. Im Falle eines Verkehrsunfalles sollten Sie in jedem Fall einen Verkehrsanwalt aufsuchen, da es hier auch um die Abwehr von Ansprüchen geht, welche Ihre Versicherungsprämie negativ beeinflussen. Nicht jeder Unfall ist juristisch so klar, wie dies von den Beteiligten und vor Allem von der Polizei behauptet wird.
Die meisten Ratschläge auf meinen Seiten beziehen sich auf das Verhalten direkt im Anschluss an den Unfall, oder die Ordnungswidrigkeit. Sollte es in Ihrem Fall zu spät sein, so schauen Sie sich trotzdem auf meinen Seiten um, damit Sie beim nächsten mal besser vorbereitet sind.
Das Verkehrsrecht erfordert eine ständige Fortbildung, da durch die technischen Neuerungen auch die Gesetzgebung und die Rechtsprechung sich ständig ändern. Wer hätte vor zehn Jahren gedacht, dass es einmal verboten sein würde in einem Auto ein Telefon anzufassen. Rauchen und gleichzeitiges Wurstbrotessen bleibt zum Glück weiterhin erlaubt. Auch sind wirtschaftliche Veränderungen für gravierende Veränderungen in der Gesetzgebung ausschlaggebend geworden. Erst nachdem viele Versicherer durch Fehlinvestitionen finanziell geschwächt waren und vor dem Aus standen, konnte sich die Versicherungswirtschaft mit seit Jahrzehnten geforderten Änderungen im Schadensersatzrecht durchsetzen. Jedoch reicht dies vielen Versicherern in der Praxis immer noch nicht und so werden die Geschädigten finanziell weiter geschädigt, indem die bislang noch nicht ganz klare neue Gestzeslage zum Nachteil der Geschädigten ausgelegt wird. Vor allem in den von der gegnerischen Versicherung als unproblematisch eingestuften Fällen, die ohne Rechtsanwalt abgewickelt werden sollen, verlieren viele Geschädigte Teile ihrer Ansprüche.
Verschenken Sie also kein Geld und lassen Sie sich im Schadenfall von einem Rechtsanwalt vertreten. Auch wenn Sie der festen Überzeung sind alles richtig gemacht und einen Unfall nicht verschuldet zu haben, sollten Sie nichts ohne einen Anwalt tun, da nur ein Rechtsanwalt beurteilen kann, ob Angaben zur Sache notwendig sind und wenn ja welche. Auch gegenüber Ihrem Versicher sind Einlassungen durch einen Rechtsanwalt sicherer, denn es geht auch um Ihre Schadenfreiheitsrabatte, bzw. Ihren Kaskoschutz.
Viele Autofahrer haben durch eine unbedachte Bemerkung ihren kompletten Kaskoschutz verloren, obwohl ein Anspruch auf Leistung der Versicherung tatsächlich gegeben war.
Die Unfallregulierung gegenüber den Gegnern
"Die gegenerische Versicherung wird mir mit Rat und Tat zur Seite stehen und mich aufklären, welche Ansprüche mir zustehen."
Teilweise glauben Geschädigte dies tatsächlich und verzichten auf Ihr Recht einen Rechtsanwalt mit der Geltendmachung Ihrer Ansprüche zu bauftragen.
Teilweise werden Geschädigte aber auch durch die neuerdings immer ausgefeiltere Technik des Schadenmanagements der Haftpflichtversicherer in dem Irrglauben belassen, dass alles im Interesse des Geschädigten reguliert wird. Angefangen von der Abholung des Unfallwracks, über das Gutachten eines von der gegenerischen Versicherung beauftragten Gutachters, über die Reparatur in Vertragswerkstätten der Haftpflichtversicherer. Überall wird der Schadenersatz reduziert, bis ein für die gegnerische Versicherung günstigeres Ergebnis verbleibt. Schadenpositionen die außerhalb des eigentlichen Sachschadens liegen bleiben dann häufig unangesprochen und unreguliert.
Die Unfallregulierung erfordert daher heutzutage ein gutes Gespür für die Interessen und die Mechanismen innerhalb der Schadenabteilung einer Haftpflichtversicherung. Die genaue Kenntnis der Abläufe macht es möglich, sich diese zu Eigen zu machen und eine für den Geschädigten entsprechend günstigere Regulierung der Versicherung zu erreichen. Sie werden jedoch nie mehr erhalten als Ihnen zusteht, aber hiervon zumindest einen wesentlich größeren Teil, als bei eigenständiger Regulierung. Laut einer Statistik erhalten Unfallgeschädigte, welche sich durch einen Anwalt vertreten lassen ca. 25% mehr Schadenersatz, als solche die direkt mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung abrechnen.
Nur Ihr Anwalt weiß, welche Ansprüche Ihnen zustehen und in welcher Höhe diese angemessen sind.
Am besten verweisen Sie direkt bei einem Unfall auf Ihren Verkehrsanwalt, der sich um alles kümmert. Verstricken Sie sich nicht in widersprüchliche oder nachteilige Angaben.
Richtiges Verhalten nach einem Unfall
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Vergewissern Sie sich über Ihren Gesundheitszustand und den Ihrer Mitfahrer! Vielen Unfallopfern ist zunächst durch den Schock nicht bewußt, dass sie sich verletzt haben, kontrollieren Sie Ihren Körper wenn nötig sehr gründlich. Fehlende Schmerzen sind in einer Schocksituation kein sicherer Indikator.
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Sichern Sie die Unfallstelle ab! Warnblinker einschalten und Warndreieck aufstellen. Achten Sie darauf, dass es weit genug weg steht, ca. 50-100m. Nach Kurven dürfen es auch ein paar Meter mehr sein, damit der nachfolgende Verkehr bereits vor der Kurve gewarnt wird. Gehen Sie vor allem auf Autobahnen hinter den Leitplanken.
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Verständigen Sie wenn möglich mit Ihrem Handy die Polizei über 110. Geben Sie die geforderten Auskünfte und bewahren Sie Ruhe.
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Leisten Sie wenn es Verletzte gibt die nötige Erste Hilfe! Bewahren Sie auch hierbei einen kühlen Kopf.
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Reden Sie mit niemanden über die Schuldfrage! Machen Sie keine Angaben zum Unfallhergang! Sagen Sie einfach, dass Sie hierzu später eventuell Angaben machen wollen! Denken Sie immer daran, dass Sie mit niemanden reden müssen.
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Finger weg vom Unfallort. Bei fehlender Einigung, hohem Sachschaden und Verletzten verändern Sie nichts am Unfallort und lassen Sie auch sonst niemanden eine Veränderung vornehmen. Machen Sie Fotos und fertigen Sie eine Skizze an. Beide Beteiligten sollten die Skizze unterschreiben. Erst danach können Sie den Unfallort räumen, falls Sie den Verkehr erheblich behindern.
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Füllen Sie einen Unfallbericht aus und tauschen Sie Ihre Personalien aus. Viele Versicherer bieten Kärtchen mit den wichtigsten Daten. Überlassen Sie dem Unfallgengner ruhig dieses Kärtchen. Anderenfalls Name von Fahrer und Halter, Kennzeichen, Versicherungsgesellschaft und -nummer notieren.
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Falls die Polizei kommt, prüfen Sie, dass die Polizei alle Fakten, und nur die Fakten, richtig festhält. Machen Sie um Gottes Willen keine Angaben gegenüber der Polizei. Verweisen Sie auf Ihren Verkehrsanwalt.
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Informieren Sie Ihre Versicherung vorsorglich und machen Sie gegenüber der gegnerischen Versicherung keine Angaben. Verweisen Sie am Telefon auf Ihren Verkehrsanwalt.
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Gehen Sie zu Ihrem Arzt und lassen Sie sich, wenn nötig, untersuchen und Ihre Beschwerden attestieren. Machen Sie erst dann einen Termin bei Ihrem Verkehrsanwalt. Danach können Sie mit einem Sachverständigen oder der Werkstatt verhandeln. Ihr Verkehrsanwalt wird Ihnen auch hierzu die richtigen Ratschläge geben.
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