Verkehrsrecht
Verkehrsstrafrecht
Wichtige Verhaltensregeln
Hier habe ich drei wichtige Verhaltensregeln für Sie vorangestellt, die Sie in jedem Fall beherzigen sollten:
1. Keine Angaben gegenüber der Polizei!!!
2. Keine Angaben gegenüber der Polizei!!!
3. Keine Angaben gegenüber der Polizei!!!
Selbstverständlich auch nicht gegenüber einem anderen Staatsorgan! Auch keine schriftlichen Angaben!
Folgen Sie keiner Ladung der Polizei! Sie sind nicht verpflichtet zur Polizei zu gehen und dort Angaben zu machen! Die Polizei ist hier nicht Ihr Freund und Helfer! Im Gegenteil. Häufig höre ich, dass die Polizei auch der Ansicht gewesen sei, dass der Unfallgegner schuld am Unfall habe und zwei Wochen später betreue ich meinem Mandanten nicht nur zivilrechtlich.
Vereinbaren Sie direkt einen Termin mit einem Verkehrsanwalt! Versuchen Sie nicht sich herauszureden! Sie haben das Recht keine Angaben zu machen. Also machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch!
Erst nachdem ein Verkehrsanwalt Akteneinsicht genommen hat, kann beurteilt werden ob etwas und wenn ja, was zum Vorwurf mitgeteilt werden sollte.
Übrigens: Ein Akteneinsichtsrecht steht nur Ihrem Anwalt und nicht Ihnen selbst zu.
Verstöße gegen das Strafgesetzbuch
Verteidigung bei
- Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort
- Fahrlässiger Tötung
- Fahrlässiger Körperverletzung
- Nötigung
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Trunkenheit im Verkehr
- Vollrausch
Verstöße gegen das Straßenverkehrsgesetz
Verteidigung bei
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- 0,5 ‰-Grenze und berauschende Mittel
Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung
Verteidigung bei
- Geschwindigkeitsüberschreitung
- Rotlichtverstoß
- Abstandsunterschreitung
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